Über uns

Die Kanzlei

Im Standort Augsburg sind wir für Sie seit Juni 2008 vertreten. Unsere langjährige Erfahrung in Augsburg kann auch Ihnen den entscheidenden Vorteil bei der Verfolgung Ihrer Rechte bringen.

Strafrecht

Sie haben eine Ladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten? Sie sind Angeklagter in einem Strafverfahren? Verlieren Sie keine wichtige Zeit und wenden Sie sich sofort an unsere Fachanwälte für Strafrecht. Wir übernehmen jegliche Kommunikation mit den Behörden, um unnötige Fehler zu vermeiden. Wir können das Verfahren zu Ihren Gunsten lenken und stehen Ihnen in der Arena der Hauptverhandlung mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite.

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts. Die Bandbreite unserer Tätigkeit umfasst u.a. die Abwehr und das gerichtliche Vorgehen gegen Abmahnungen sowie Kündigungen ihres Arbeitsverhältnisses. Des Weiteren können wir Ihnen gerne auch bei der Einforderung Ihrer berechtigten Lohn- und Urlaubsansprüche, sowie bei der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages behilflich sein.

Mietrecht

Gerne stehen wir Ihnen als kompetenter Berater in mietrechtlichen Angelegenheiten zur Seite. Unsere Tätigkeit umfasst neben einer Überprüfung Ihres Mietvertrages auch die anwaltliche Vertretung bei der Erstellung und Abwehr von Kündigungen Ihres Mietverhältnisses. Selbstverständlich unterstützen wir Sie hierbei nicht nur außergerichtlich, sondern begleiten Sie auch bei laufenden Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten. Zudem überprüfen wir gerne auch die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsschreibens bzw. Abmahnung und helfen Ihnen bei der Einforderung von Mietrückständen.

Verkehrsrecht

Sind Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt worden? Wir übernehmen gerne die vollständige Abwicklung der Schadensangelegenheit und Einforderung Ihrer Ansprüche gegen den Unfallverursacher und dessen Haftpflichtversicherer. Sollte der Unfallhergang oder die Verschuldensfrage nicht geklärt sein, können wir gerne auch die gerichtliche Klärung herbeiführen bzw. Sie auch hierbei bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützen.

Inkasso

Steht Ihnen eine offene Forderung gegen einen Schuldner zu? Oder haben Sie einen gerichtlichen Titel (z.B. Gerichtsurteil, Vollstreckungsbescheid) erwirkt und die Gegenseite zahlt nicht? Hierbei können wir für Sie tätig werden. Angefangen von einem Forderungsschreiben, bis hin zur Durchführung des Mahnverfahrens und einer anschließenden Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens und Durchführungen von Pfändungsauftragen, decken wir das volle Spektrum des Forderungsmanagements für Sie ab.